Lernförderung

Für Kinder, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) haben und die durch längere Krankheit Unterrichtsstoff versäumt haben oder aus anderen Gründen Lernrückstände aufweisen, organisieren wir an der Schule Lernförderung (Nachhilfe).

 

Diese zusätzliche Förderung wird am Nachmittag angeboten. Sie wird in der Regel von Lehramtsstudentinnen und -studenten durchgeführt, die bereits im Masterstudiengang sind und Erfahrungen in der Primarstufe haben.